Rechtliches
Wenn sie einen Schaden selbst verursacht haben oder durch Wild, Sturm bzw. Hagel, Feuer, Wasser oder auch Diebstahl / Vandalismus verursacht wurde, liegt ein Kaskoschaden eindeutig vor.
Kann ich sie als Gutachter beauftragen?
Um den Schaden über Ihre bestehende Vollkaskoversicherung bzw. Teilkaskoversicherung abwickeln zu können, müssen Sie als geschädigter sich an Ihre Versicherung wenden und erfragen wie es sich laut ihrem Vertrag verhält.
In aller Regel wird die Versicherung einen eigenes Gutachten erstellen.
Sollten Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen , müssen Sie erst ein einverständnis Ihrer Versicherung einholen, da ansonsten die entstehenden Kosten für das Gutachten nicht bezahlt werden.
Dieses sollten schriftlich vorliegen.
Ausnahmen
- Dem Geschädigten ist eine zeitnahe Begutachtung des Schadens nicht möglich.
- Das Gutachten der Versicherung ist fehlerhaft.
Nach §14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) haben Sie, in den oben genannten Punkten das Recht, einen selbstgewählten Gutachter einzuschalten.
Achtung: Sollten ihnen Zweifel aufkommen an der Richtigkeit des Versicherungsgutachtens , zögern Sie nicht uns aufzusuchen.Gerne nehmen wir eine Überprüfung des Gutachtens vor. Die Kosten hierfür werden nach Aufwand Berechnet.
Habe ich auch Schadensersatzansprüche wie in einem Haftpflichtschadenfall?
Nein
Sie als Versicherungsnehmer haben bei einem Kaskoschaden "selbstverursachten" gemäß den Versicherungsbedingungen nur Anspruch auf den Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Die Höhe der Leistung richtet sich immer nach den Versicherungsbedingungen.
Achtung.
In der Regel haben Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung
Unterteilung der Kaskoversicherungen
Teilkasko
- Glasbruch
- Diebstahl / Einbruch
- Brände
- Kurzschluß
- Sturm und Hagelschäden
- Wasser (Überschwemmung)
- Haarwildschäden
Vollkasko
- Alle Bereiche Teilkasko
- Selbstverursachter Unfall
- Vandalismus