Bei dieser Art des Gutachtens wird der Marktwert des Fahrzeugs ermittelt und in einer Kurzbewertung zusammengefasst.
Die Wertermittlung erfolgt mit DAT und Schwacke.
Grundsätzlich wird aber auch ein Abgleich mit aktuellen Angebotenen erfragt.
Das Kurzgutachten ist eine kostengünstige Alternative, um kurzfristig einen Fahrzeugwertfeststellen zu können.
Kurzgutachten werden zb. benötigt
- Bei Kreditvergaben von Banken
- Bei Ablauf von Leasingverträgen zur Dokumentation des Fahrzeugzustands
- Beim Gebrauchtfahrzeugkauf oder -verkauf